Publié le 13 Januar 2026
Die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
KINDER UND JUGENDLICHE SCHÜTZEN: EIN GANZES KONZEPT!
― PATRICK BARTH
Die Achtung der Kinderrechte bildet die unverzichtbare Grundlage des Konzepts ihres Schutzes. Gleichzeitig verdienen weitere, ergänzende Dimensionen besondere Beachtung.
Alle Mitarbeitenden der Stiftung verpflichten sich zu einem gemeinsamen Engagement gegen jede Form von körperlicher oder seelischer Gewalt, Verletzung oder Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung, einschließlich sexuellen Missbrauchs (vgl. Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes).
Darüber hinaus achten wir durch unser Verhalten und die kontinuierliche Verbesserung unserer Praxis darauf, dass jedes Kind in einem sicheren und schützenden Umfeld aufwachsen kann. Zu diesem Zweck haben wir den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen entlang mehrerer zentraler Achsen konzeptualisiert.
WERTE IM DIENSTE DES SCHUTZES UNSERER LEISTUNGSEMPFÄNGER
Unser Engagement für den Schutz von Kindern und Jugendlichen basiert auf einer zutiefst moralischen Haltung, einer klaren Vision und Mission sowie auf eindeutigen Werten wie Mut, Engagement, Vertrauen und Verantwortung, die in allen Bereichen der Organisation präsent sind.
Diese Werte konkretisieren sich in zahlreichen individuellen Präventionsmaßnahmen, etwa in pädagogischen Leitlinien oder Verfahren zur Kompetenzentwicklung sowie – seit 2019 – in der Einführung der Kinderschutzbeauftragten, die als echte Expertinnen und Experten für Zuhören, Information und Prävention für Kinder und Jugendliche fungieren.
DIESES KONZEPT IN KONTEXT SETZEN
Ein Schutzkonzept ist sowohl eine systemische Arbeitsgrundlage als auch ein dynamischer Prozess, der eng mit allen Bereichen der Organisation verknüpft ist.
- Es analysiert und bewertet systematisch die aktuelle Situation und identifiziert Risiken.
- Es setzt Maßnahmen um, um Missbrauch vorzubeugen und Risiken zu minimieren.
- Es legt klare und verbindliche Verfahren fest.
- Es wird regelmäßig geprüft und überarbeitet.
Zur Ausarbeitung des Schutzkonzepts wurde eine multi‑ und interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, die zunächst eine systemische Analyse der Risikofaktoren durchführte und diese in einer Kritikalitätsmatrix festhielt. Diese Analyse ermöglichte einen Überblick über bestehende Präventionsmaßnahmen und gab den Anstoß zu weiteren Initiativen mit dem Ziel, jede Form von Nicht‑Konformität zu verhindern.
Parallel dazu wurde der Leitfaden zum Schutzkonzept in den „Nationalen Rahmenplan für Kinder‑ und Familienhilfe“ aufgenommen.
Dieses umfangreiche Projekt hat die gesamte Komplexität deutlich gemacht, die dem Konzept des Kinder‑ und Jugendschutzes innewohnt. Gleichzeitig konnte so rasch eine pädagogische Grundlage der Kinderhilfe geschaffen werden.
KINDER- UND JUGENDSCHUTZ IN DIE PRAXIS ÜBERSETZEN
Wie zeigt sich eine schutzorientierte Haltung ganz konkret? Wie ist das Schutzkonzept in unsere verschiedenen Tätigkeitsfelder gemäß unseren strategischen Schwerpunkten integriert?
Die obige Übersicht verdeutlicht, wie sich das auf unserer Schutzpolitik basierende Konzept des Kinder‑ und Jugendschutzes auf die vier strategischen Achsen verteilt – mit klar formulierten Zielen und prioritären Aufgaben.
Das Beispiel der Risikobewertungen veranschaulicht dieses Prinzip besonders gut. Es wird deutlich, dass auf vielen Ebenen der Organisation Risiken für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestehen. Unser Ansatz verlangt, dass diese Risiken analysiert und gezielte, formalisierte und konsequent nachverfolgte Präventionsmaßnahmen entschlossen umgesetzt werden. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements und unseres partizipativen Ansatzes wird ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft.
UNSERE MENSCHLICHEN RESSOURCEN UND PROZESSE ALS GARANTEN DES SCHUTZES
Wir legen klare Verfahren und Kriterien für die Auswahl und Rekrutierung neuer Mitarbeitender fest.
Wir sensibilisieren neue Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Einführungstags für unsere schutzorientierte Haltung und informieren sie über die einzuhaltenden Beschwerdewege. Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter wird mit unserem Verhaltenskodex vertraut gemacht und nimmt an Fortbildungen zum Thema Wohlwollen und Bientraitance teil.
Ein angemessenes Maß an pädagogischer Kompetenz ist eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Betreuung. Deren Sicherstellung stellt eine wichtige Maßnahme zur Prävention von Gewalt und Missbrauch dar.
Daher definieren wir Kompetenzprofile für das gesamte Personal und bieten Fort‑ und Weiterbildungen an, um diese in allen relevanten Bereichen zu ergänzen oder zu stärken, etwa in der Traumapädagogik, in der sicherheitsorientierten Praxis sowie in der Krisenintervention.
PARTIZIPATION ALS FÖRDERFAKTOR DER PRÄVENTION
Unsere pädagogische Haltung integriert den Grundsatz der Partizipation unserer Leistungsempfänger.
Die Kinder und Jugendlichen, die wir begleiten, werden regelmäßig zu ihren Bedürfnissen, Erwartungen und Meinungen befragt. Sie werden aktiv in die Ausarbeitung ihres individuellen Hilfe‑ und Interventionsplans einbezogen.
Im Rahmen unterschiedlicher Austauschplattformen – etwa Informationssitzungen mit den Kinderschutzbeauftragten, verschiedenen Versammlungen oder den Sitzungen des Kinder‑ und Jugendparlaments (KaJuPa) – werden sie ermutigt, sich zu äußern, ihre Sichtweisen zu teilen, Fachkräfte und Projekte anzusprechen, ihre Resilienz zu stärken und ihre Rechte und Pflichten kontinuierlich besser zu verstehen.
Wir betrachten Kinder und Jugendliche stets als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebensgeschichte. Ihre Erfahrungen, Perspektiven und Wahrnehmungen sind für unser Handeln und für die Entwicklung unserer Präventionsmaßnahmen unverzichtbar.
Ihre Beteiligung fördert die Äußerung von Sorgen, Schmerz und Trauer. Die Leistungsempfänger machen Erfahrungen persönlicher Entfaltung und stärken ihr Selbstvertrauen. Sie erkennen, dass ihre individuellen Wünsche, Perspektiven, Bedürfnisse und Ängste gehört und ernst genommen werden.
EIN KONZEPT IN BEWEGUNG
Als in Luxemburg im Bereich des Kinderschutzes engagierter Träger verstehen wir Safeguarding nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem als grundlegende ethische Verantwortung. Im Laufe des vergangenen Jahres haben wir unsere internen Mechanismen verstärkt, unsere Teams geschult und weiter an einer Organisationskultur gearbeitet, die auf Wachsamkeit, Prävention und entschlossenem Handeln bei jeglicher Form von Risiko oder Misshandlung beruht.
Unsere Priorität bleibt, jedem von uns begleiteten Kind ein sicheres, wertschätzendes und respektvolles Umfeld zu garantieren. Im Jahr 2025 werden wir unsere Anstrengungen zur weiteren Verbesserung unserer Praxis fortsetzen – in enger Zusammenarbeit mit unseren institutionellen Partnern und der Zivilgesellschaft.
Kinderschutz kann niemals in der Verantwortung eines einzelnen Akteurs liegen; er beruht auf einer kollektiven, kontinuierlichen und entschlossenen Mobilisierung.
Ich lade Sie alle herzlich ein, sich uns anzuschließen!